
Kurzantwort: 11 kW reichen den meisten
Für die meisten Haushalte genügt eine Wallbox mit 11 kW. Sie lädt dreiphasig mit 16 A, ist beim Netzbetreiber nur anzumelden und passt zu dem, was die meisten Elektroautos über Wechselstrom aufnehmen. Eine 22-kW-Wallbox (dreiphasig, 32 A) lohnt sich nur, wenn Ihr Auto an 32 A laden kann und das Laden zu Hause aus kurzen Standzeiten besteht; sie ist beim Netzbetreiber zu genehmigen und braucht einen passenden Hausanschluss. Das Fahrzeug entscheidet: Lädt es höchstens mit 11 kW, ändert eine 22-kW-Wallbox an der Ladezeit nichts (ADAC).
Was die Ladeleistung bestimmt
Die Ladeleistung ist die kleinste Leistung der Kette aus Bordlader des Autos, Ladekabel, Wallbox und Hausanschluss. Die Leistung folgt aus Phasenzahl und Strom:
| Ladeleistung | Phasen und Strom | Ladezeit für 50 kWh (ohne Verluste) |
|---|---|---|
| 3,7 kW | 1 Phase, 16 A | rund 13,5 Stunden |
| 7,4 kW | 1 Phase, 32 A | rund 6,8 Stunden |
| 11 kW | 3 Phasen, 16 A | rund 4,5 Stunden |
| 22 kW | 3 Phasen, 32 A | rund 2,3 Stunden |
Die Zeiten sind Rechenwerte: Akkukapazität geteilt durch Ladeleistung. In der Praxis lädt ein Auto gegen Ende langsamer. Zwei Dinge fallen oft erst nach dem Kauf auf:
- Einphasiger Bordlader: Manche Fahrzeuge haben nur einen einphasigen Laderegler. An einer 11-kW-Wallbox fließen dann nur etwa 3,7 kW (Verbraucherzentrale NRW).
- Ladekabel: Für 22 kW muss auch das Typ-2-Kabel für 22 kW ausgelegt sein, sonst begrenzt es die Leistung (ADAC).
Praxis-Tipp
Die maximale AC-Ladeleistung und die Stromstärke am Bordlader stehen in den technischen Daten oder in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs. Ein Blick dorthin spart die Frage „11 oder 22 kW“.
Anmeldung und Genehmigung beim Netzbetreiber
Jede Wallbox ist vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden (§ 19 Abs. 2 NAV). Nach Angaben des ADAC gilt das für alle Ladeeinrichtungen, auch für mobile Ladestationen. Bei einer Wallbox mit mehr als 12 kVA – das entspricht rund 11 kW, in der Praxis also bei 22-kW-Wallboxen – ist zusätzlich die Genehmigung des Netzbetreibers nötig. Er muss nach Angaben der Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten antworten und eine Ablehnung begründen. Andere große Verbraucher im Haus können die Einstufung beeinflussen, und die Verfahren unterscheiden sich je Netzbetreiber.
- Wer installiert: Errichtung, Änderung und Anschluss muss der Netzbetreiber oder ein Elektrofachbetrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist (§§ 13, 19 NAV). Der Fachbetrieb übernimmt in der Regel auch die Anmeldung.
- Was die Installation kostet: Der ADAC nennt für die Installation etwa 500 bis 3.000 Euro, in Mehrfamilienhäusern oft mehr. Neue Leitungen, bauliche Maßnahmen oder eine Verstärkung des Netzanschlusses können nötig sein; die Kosten trägt in der Regel der Anschlussnehmer.
Produkt zum Thema
03
Wallboxen
go-e Charger Gemini 11 kW Wallbox CH-04-11-51, Typ-2-Steckdose, 1,8 m Anschlusskabel, WLAN
- 11 kW Ladeleistung
- Typ-2-Steckdose
- 1- oder 3-phasig
§ 14a EnWG: Was „steuerbar“ bedeutet
Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf den Strombezug in Ausnahmesituationen zeitweise reduzieren, muss aber eine Mindestbezugsleistung gewähren; sie beträgt 4,2 kW. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt (Module 1 bis 3). Dafür müssen Sie eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung abschließen und die nötige Mess- und Steuertechnik beauftragen.
Für Sie heißt das: Bei drohender Netzüberlastung kann die Ladeleistung zeitweise sinken, nie unter 4,2 kW. Wie hoch die Entlastung beim Netzentgelt ausfällt, hängt von Ihrem Netzbetreiber ab. Die Details klären Sie mit Ihrer Elektrofachkraft und Ihrem Netzbetreiber.
Typ 2, Kabel und Steckdose
Der Ladeanschluss für Wechselstrom ist in Europa der Typ-2-Stecker (IEC 62196-2). Wallboxen gibt es in zwei Bauformen: mit fest angeschlossenem Ladekabel (Längen von rund 4,5 bis 7,5 m) oder mit Typ-2-Steckdose, in die Sie Ihr eigenes Ladekabel stecken. Ladekabel gehören bei Modellen mit Steckdose in der Regel nicht zum Lieferumfang. Ein Modell mit Steckdose ist flexibler, wenn mehrere Fahrzeuge geladen werden; eines mit Kabel ist bequemer im Alltag.
Schutz und Ausstattung
- Fehlerstromschutz: Ladeeinrichtungen müssen Gleichfehlerströme ab 6 mA erkennen und abschalten (DIN VDE 0100-722). Viele Wallboxen haben diese Erkennung eingebaut und brauchen dann in der Zuleitung nur einen Fehlerstrom-Schutzschalter Typ A; bei anderen ist ein Typ B nötig. Das legt die Elektrofachkraft fest; die technischen Daten nennen die Ausstattung.
- Zugang und Bedienung: RFID-Karte, App oder freies Laden. Für mehrere Nutzer oder die Abrechnung von Ladestrom gegenüber Dritten lohnt sich eine Wallbox mit Zähler; für Abrechnungen gelten eichrechtliche Anforderungen (Angabe „Eichrecht“ in den technischen Daten).
- Schnittstellen: Anbindung an Energiemanager, WLAN oder LAN, Protokolle wie OCPP oder Modbus – wichtig für Lastmanagement und PV-Überschussladen.
- Phasenumschaltung: Wallboxen, die zwischen einer und drei Phasen umschalten, laden auch bei wenig Solarüberschuss.
Solarstrom und Wallbox
Mit einer Photovoltaikanlage lässt sich das Auto mit eigenem Strom laden. Die Wallbox muss dafür vom Energiemanager gesteuert werden können; die technischen Daten nennen „PV-Überschussladen“ und die nötige Zusatzausstattung, etwa einen externen Energiezähler. Elektroautos laden technisch nicht mit weniger als 1,4 kW (Verbraucherzentrale NRW); dreiphasig liegt die Untergrenze entsprechend rechnerisch bei rund 4,1 kW. Bei wenig Überschuss hilft eine Wallbox, die auf einphasiges Laden umschaltet. Ohne Batteriespeicher nutzen Sie Solarstrom nur, wenn das Auto dann angeschlossen ist – am meisten tagsüber bei Sonne.
Mobile Wallbox
Eine mobile Wallbox ist ein Ladegerät mit Steuerbox, das Sie mit einem Adapter an eine geeignete Steckdose anschließen. An einer roten CEE-Steckdose mit 16 A sind bis 11 kW möglich, mit 32 A bis 22 kW – vorausgesetzt, Steckdose und Zuleitung sind dafür ausgelegt und von einer Elektrofachkraft geprüft. Eine Schuko-Steckdose ist nur im Notfall geeignet, weil sie für stundenlange hohe Ströme nicht ausgelegt ist (Verbraucherzentrale NRW). Die Bundesnetzagentur rät aus Sicherheitsgründen vom Laden an der normalen Haushaltssteckdose ab.
Produkt zum Thema
03
Mobile Wallboxen
Fronius Wattpilot Go 22 J 2.0 mobile Wallbox 4,240,400, 22 kW, CEE-32-Stecker, Typ-2-Steckdose, WLAN, RFID
- 22 kW Ladeleistung
- 32 A Ladestrom
- 1- oder 3-phasig
Förderung und Umsatzsteuer
Eine bundesweite Förderung für private Ladestationen gibt es nach Angaben des ADAC seit 2024 nicht mehr; das KfW-Programm 440 ist eingestellt. Regionale und kommunale Programme existieren teils, mit unterschiedlichen Bedingungen, oft mit einer Photovoltaikanlage als Voraussetzung. Sie müssen in der Regel vor dem Kauf beantragt werden, die Mittel sind begrenzt – prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrem Bundesland, Ihrer Gemeinde und Ihrem Netzbetreiber.
Für Wallboxen gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG betrifft Solarmodule, Wechselrichter und Speicher; Ladeinfrastruktur gehört nicht zu den wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage (Abschnitt 12.18 Abs. 9 UStAE). Mehr dazu im Ratgeber 0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Speicher.
Checkliste vor der Bestellung
- Ladeleistung und Stromstärke des Bordladers im Fahrzeug geprüft (1 oder 3 Phasen, 16 oder 32 A)
- Hausanschluss, Zuleitung und Zählerschrank mit der Elektrofachkraft besprochen
- Anmeldung beim Netzbetreiber geklärt, bei mehr als 12 kVA auch die Genehmigung
- Kabel fest oder Steckdose, Kabellänge für den Stellplatz geeignet
- Fehlerstromerkennung: eingebaut oder zusätzlicher Schutzschalter nötig
- Wunschfunktionen: PV-Überschussladen, Lastmanagement, Zugangskontrolle, Zähler
- Lieferzeit: Wallboxen kommen als Paket; die Lieferzeit steht bei jedem Artikel, einige sind „Lieferbar auf Nachbestellung“ (Versand & Lieferung)
Passende Geräte finden Sie unter Wallboxen und Mobile Wallboxen.
Quellen und Stand
Abgerufen am 30. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch eine Elektrofachkraft oder Ihren Netzbetreiber.
- ADAC: 11 oder 22 kW Wallbox und Wallbox Ratgeber 2026
- Bundesnetzagentur: E-Mobilität – Fragen und Antworten zur Wallbox
- Gesetze im Internet: § 14a EnWG
- Verbraucherzentrale NRW: Elektroauto: Mit eigener Ladestation Solarstrom vom Dach laden (Stand 24. Juli 2025)
- BMF-Schreiben vom 30. November 2023 (III C 2 – S 7220/22/10002 :013) zu Abschnitt 12.18 UStAE
- Herstellerangaben aus den technischen Daten der Produkte im Sortiment